PD Dr. med. Ch. Manser, MSc
Gastroenterologin KS Frauenfeld.

Die Einführung des monoklonalen Antikörpers Infliximab Ende des letzten Jahrhunderts war ein Meilenstein nicht nur in der Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (CED). Seit der Zulassung dieses biotechnologisch hergestellten Wirkstoffs, der als Biologikum bezeichnet wird, ist über die Jahre hinweg eine Reihe weiterer Biologika hinzugekommen. Diese werden neben den CEDs auch zur Behandlung weiterer Autoimmunerkrankungen eingesetzt. Mit der Einführung wurde die CED-Therapie revolutioniert und bis anhin kaum therapierbaren CED-Patienten eröffnete sich die Option einer neuen effizienten und zugleich gut verträglichen Therapie.

So effizient die Biologika sind, so kostspielig sind sie auch. In vielen Studien konnte gezeigt werden, dass seit ihrer Einführung die durch Biologika verursachten Gesundheitskosten massiv in die Höhe gestiegen sind. So haben sich in der Schweiz bei Patienten mit einem Morbus Crohn die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben für Medikamente zwischen 2006 und 2016 verdreifacht, 90% dieser Kosten entfielen auf Biologika.

Mit dem Ablauf der Biologika Patente bot sich die Möglichkeit günstigere Nachahmerprodukte herzustellen. Wie die Biologika werden auch die Nachahmer-produkte biotechnologisch hergestellt. Da es sich, wie bei den Biologika auch, um sehr komplex strukturierte Wirkstoffe handelt und da diese in Mikroorganismen hergestellt werden, sind sie nicht identisch, sondern ähnlich. Entsprechend werden sie als Bio«similars» bezeichnet. Biologika und Biosimilars sind quasi wie eineiige Zwillinge. Die erwähnte Ähnlichkeit betrifft nicht nur die Biosimilars, sondern auch die Biologika. Keine Produktionseinheit eines Biologikums ist mit einer vorangehenden Produktionseinheit identisch – sehr ähnlich, aber eben nicht identisch. Im Zulassungsprozess der Biosimilars wird geprüft, dass diese gleich wirksam und gleich sicher, wie das Referenzprodukt, sind. Da sie dem Referenzprodukt maximal ähnlich sind, sind sie auch in der Wirksamkeit und Verträglichkeit vergleichbar. Sie sind also gleichwertig allerdings bei günstigerem Preis. Dieser liegt um etwa ein Viertel unter dem der Referenzprodukte – was ein grosses Sparpotential eröffnet.

Trotz des günstigeren Preises muss natürlich gewährleistet sein, dass dem Patienten kein Nachteil entsteht, wenn er mit einem Biosimilar behandelt wird. Meine Erfahrung mit Biosimilars zeigt, dass diese Voraussetzung gegeben ist. Biosimilars wirken gleich gut, wie die Referenzsubstanz und haben das gleiche Nebenwirkungsprofil. Sie können sicher und ohne Nachteil für den Patienten eingesetzt werden. Entsprechend sollte unter diesem Gesichtspunkt mindestens beim Neubeginn einer Therapie mit einem Biologikum/Biosimilar das Biosimilar zum Einsatz kommen, auch aus gesundheitsökonomischer Sicht. In verschiedenen europäischen Ländern findet dies bereits in einem Grossteil der Fälle statt, in der Schweiz besteht hier noch deutlicher Optimierungsbedarf. Diskutieren Sie dies mit ihrem behandelnden Gastroenterologen.

PD Dr. med. Ch. Manser, MSc
Leiterin Gastroenterologie und Hepatologie
Leitende Ärztin
Kantonsspital Frauenfeld

PD Dr. med. Ch. Manser, MSc
Leiterin Gastroenterologie und Hepatologie
Leitende Ärztin
Kantonsspital Frauenfeld