Preisgestaltung Biosimilar

Im Vergleich zu Generika mit chemisch-synthetischen Wirkstoffen ist die Herstellung der Biosimilars viel aufwändiger, und für ihre Zulassung sind hohe Anforderungen zu erfüllen.

Da bis zur Marktreife jedoch nicht mehr alle Entwicklungsschritte erforderlich sind, können sie kostengünstiger angeboten werden.

Gemäss Bundesamt für Gesundheit gilt ein Biosimilar zulasten der OKP als wirtschaftlich, wenn bei Markteinführung der Preisabstand zur Referenzarznei mindestens 25 Prozent beträgt.

 

(Handbuch betreffend die Spezialitätenliste (SL); Bundesamt für Gesundheit; 2017)

Preissenkung von -25% nach Einführung zwingend

Preisabstand Biosimilars nach 3-Jahresüberprüfung: -10%